146,5 Millionen Badewannen

Das Wasser im See wird in diesem heißen Sommer nicht nur wärmer, sondern auch weniger. Wer nicht gerade an der Allmannshauser Steilwand baden geht, muss sich deutlich weiter vom Ufer entfernen, bis das Wasser zur Brust reicht. Und wie berichtet ist der Wasserstand an manchen Anlegestellen so niedrig, dass keine Dampfer mehr anlegen können. Von wie viel Wasser reden wir eigentlich genau?

 

Stand heute, 5.8.2026, 10:15 liegt der Wasserstand in Starnberg laut Hochwassernachrichtendienst Bayern bei 583,86 m NHN. NHN bedeutet “Normalhöhennull” und ist seit 1993 der Standard für geographische und topographische Messungen. Der mittlere Seespiegel liegt bei 584,25m NHN. Der Pegel ist damit um 39 cm gesunken.

 

Die Oberfläche des Starnberger Sees beträgt rund 56,36 Quadratkilometer oder 56.360.000 m². Multipliziert man nun die Gesamtoberfläche des Sees mit der gesunkenen Höhe, erhält man den Verlust in Kubikmetern: 56.360.000 m² x 0,39 m = 21.980.400 m³.

Ein Kubikmeter entspricht 1000 Litern. Der Wasserverlust beträgt damit am heutigen Tag 21.980.400.000 l.

Der Inhalt einer durchschnittlichen Badewanne wird mit 150 l berechnet. Teilt man das verlorene Volumen von 21.980.400.000 l durch 150 l, ergibt sich, wie viele Badewannen man damit hätte füllen können: 146.536.000. Der Wasserverlust des Sees entspricht also etwa 146,5 Millionen vollen Badewannen. Insgesamt entspricht das trotzdem aber nur 0,75% des gesamten Wasservolumens unseres Sees, denn er ist das wasserreichste stehende Gewässer Bayerns. Um ihn allerdings wieder aufzufüllen, wäre ein sehr langer Regenguss notwendig – denn der See wird nur durch mehrere kleine oberirdische Zuflüsse und unterirdische Quellen gespeist.

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Schlimmer als erwartet: Berg von der Außenwelt abgeschnitten

Das erwartete Verkehrschaos auf den Straßen aus Berg hinaus ist größer als befürchtet. Bis zu einer Stunde (!) dauerte gestern und heute morgen die normalerweise 5 Minuten lange Fahrt vom Berger Kreisel bis zur Autobahnauffahrt in Percha, die am Montag, den 10. August, auch noch völlig gesperrt werden wird. Und ein neues Hindernis ist noch dazugekommen.

Sinnlose Straßensperrung in Aufkirchen

Und damit nicht genug. Das Straßenbauamt verbreitet auch noch sinnlose Panik, weil es gestern in Aufkirchen – und nicht nur dort – eine Straßensperre errichtete, die die Aufschrift “Zufahrt bis zur Baustelle frei” ziert. Dass diese Baustelle erst hinter Mörlbach beginnt und deshalb die Zufahrt nach Bachhausen und in alle Berger Ortsteile völlig frei ist, steht da nicht.

Nach Percha im Norden 1 Stunde, Nach Icking im Osten geht gar nicht mehr, nach Münsing im Süden der desolate Straßenzustand, der eigentlich lange saniert gehört, die Autobahnauffahrt in Höhenrain im Südosten natürlich trotzdem nicht offiziell. Es geht noch schlimmer: Die konzertierte Aktion der Abriegelung von Berg ist jetzt auch in der vierten Himmelsrichtung perfekt. Auch die Flucht per Schiff nach Westen ist nicht mehr möglich, da die Starnberger Seenschifffahrt wegen des Niedrigwassers den Steg in Berg nicht mehr anfährt.

Sinnloser Rettungsring im knöcheltiefen Wasser bei Allmannshausen

Nur noch die Stege in Starnberg, Leoni, Tutzing und Seeshaupt werden angefahren. Berg, Ambach, Possenhofen und Bernried bleiben bis auf Weiteres gesperrt.

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Landrat Frey erlässt Haushaltssperre

Eine bittere Nachricht kam eben von der Pressestelle des Landratsamts: Der Landkreis erwartet nach aktueller Hochrechnung im laufenden Haushalt 2026 im Bereich der Jugendhilfe Ausgabensteigerungen von bis zu 4,5 Millionen Euro.„Diese zu erwartende Finanzlücke erfordert zwingendes Handeln. Ich habe daher eine sofortige Haushaltssperre erlassen“, erklärt Landrat Stefan Frey, der im Bereich der Jugendhilfe anhand der jeweiligen Einzelfälle nochmals alle Kosteneinsparpotentiale genau unter die Lupe nehmen möchte.

Die Kasse klingelt nicht mehr

Der Jugendhilfebereich unterliegt seit Jahren steigenden Ausgaben. Die Hochrechnung für das laufende Jahr bestätigt dies in einer dramatischen Weise. Insbesondere steigen die Kosten in den Bereichen sozialpädagogische Familienhilfen, Schulbegleitungen und den Kosten für vollstationäre Einrichtungen, im Wesentlichen also Aufgaben, die das Landratsamt für den Bund vollzieht und aus eigenen Haushaltsmitteln bestreiten muss. „Unser Haushalt ist ja insgesamt schon auf Kante genäht. Da können wir zusätzlich auftretende Finanzlöcher nicht kompensieren. Die Haushaltssperre ist leider eine notwendige Reaktion auf diese Entwicklung“, so Frey. „Seit Jahren steigen die Aufgaben der Landkreise vor allem durch Bundesaufgaben im Bereich sozialer Hilfeleistungen, ohne dass die staatliche Finanzierung entsprechend steigt. Das kann so nicht weitergehen.“ Der Landkreis Starnberg muss ohnehin schon rund 30 Prozent seines betrieblichen Haushalts für Aufgaben der dritten kommunalen Ebene, der Bezirke abgeben (rund 61 Millionen Euro), der seinerseits fast 100 Prozent Bundesaufgaben vollzieht. Zusätzlich muss er für den Bund weitere Aufgaben vollziehen und finanziell schultern.

Um die Leistungsfähigkeit des Landkreises und die Pflichtaufgaben weiterhin sicherstellen zu können, hat Landrat Stefan Frey eine sofortige Haushaltssperre erlassen. Damit dürfen aktuell nur Pflichtleistungen, wie etwa Wohngeld oder Sozialhilfe getätigt werden. Auch vertraglich verpflichtende Leistungen, wie etwa die Personenbeförderung über den ÖPNV werden weiter erbracht. Ebenso die Unterstützungsleistungen des Landkreises für den stationären Betrieb seiner Kliniken. Alle anderen Ausgaben, vor allem Leistungen im Personalbereich, Stellenbesetzungsverfahren und sog. freiwillige Leistungen – ohnehin in den vergangenen Jahren auf Mindestmaße reduziert – müssen auf den Prüfstand. Zudem hat Landrat Frey alle Bereiche des Hauses aufgerufen, weitere Einsparmöglichkeiten vorzuschlagen.

Mit dem Jugendamt setzt sich Landrat Frey in den kommenden Wochen zusammen. Gemeinsam mit diesem wird er insbesondere die dort veranschlagten Leistungen nochmals genau überprüfen, auf Handlungs- oder Ermessensspielräume, die es ermöglichen, Leistungen dem Umfang nach nochmals anzupassen bzw. zu reduzieren. Bei Leistungen, auf die nach bundesrechtlicher Grundlage ein Rechtsanspruch besteht, ist das eine mühsame Arbeit im Detail anhand des jeweiligen konkreten Einzelfalls. „Gerade in den Bereichen, wo die finanziellen Belastungen am größten sind, muss nochmals genau nachgeprüft werden“, so Landrat Stefan Frey.

Die Haushaltssperre wurde als dringliche Anordnung erlassen. Die Kreistagsfraktionen, die Bürgermeister und die Schulleitungen der in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises befindlichen Schulen wurden bereits informiert. Die zuständigen Kreisgremien werden sich in den Sitzungen nach der Sommerpause mit der Situation befassen und entscheiden, ob die Sperre fortgeführt oder entsprechend angepasst wird.

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